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Vertrag »
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§ 1
Präambel
Die mpl präsentiert zu den Punktspielen der 1. Herren des TSV Altenholz über einen Projektor (Beamer) das Logo des GP, ggf. gezielte
Werbekampagnen, in der Edgar Meschkat Halle des TSV Altenholz. Die Dauer, die Häufigkeit und die Kosten sind im Nachfolgenden
geregelt.
§ 2
Dauer/Beginn des Vertrages
Dieser Vertrag ist für die Dauer einer kompletten Handballsaison vereinbart. Diese beinhaltet i.d.R. 17 Heimspiele (Stand 09/04) des
TSV Altenholz. Pokalspiele, Freundschaftsspiele sowie anderweitige Veranstaltungen in der Edgar Meschkat Halle sind von diesem
Vertrag nicht erfasst und bedürfen einer Zusatzvereinbarung. Sollte der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt werden, so verlängert er sich
stillschweigend für eine weitere Saison (die Verlängerung gilt nur für Paket 1. und 2.; Paket 3 muss für die Fortdauer des Vertrages neu
verhandelt werden). Beginn des Vertrages ist der 01.01.2005. Sollte die Saison bereits begonnen haben gilt dieser Vertrag für die
restliche Saison.
§ 3
Präsentationszeiten
Die nachstehenden Präsentationszeiten stellen den geplanten Zeitplan während des Events dar. In der Praxis können ggf. zeitliche
Verschiebungen stattfinden. Für die genaue Einhaltung der Zeitplanung wird keine Garantie übernommen.
Phase 1. 19.00 – 19.15 Eigennutz TSV Altenholz
Phase 2. 19.15 – 19.20 Werbung GP
Phase 3. 19.20 – 19.25 Vorstellung der Teams
Phase 4. 19.25 – 19.27 Sonderwerbung vor 1. und 2. Halbzeit GP
Phase 5. 19.27 – 19.30 Eigennutz TSV Altenholz
Phase 6. 19.30 – Ende Werbung GP
§ 4
Kosten
Für die Phasen 2. und 6. aus § 3 werden ca. insgesamt 90 Minuten als Grundlage für die Kostenkalkulation unterstellt. D.h. dem GP stehen anteilig 270 Sekunden (4,50 Minuten) Werbezeit zu Blöcken von maximal 10 Sekunden Präsentationsdauer zur Verfügung. Somit ergeben sich bei 10 Sekunden Werbedauer ca. 27 Werbeblöcke, pro Leinwand entspricht das ca. 13,5 Werbeblöcken.
I. Grundpaket (gilt für die gesamte Saison)
Das Grundpaket beinhaltet die Präsentation des Logos vom GP über die vereinbarten Zeitphasen 2. und 6. gem. § 3. Die Kosten hierfür betragen pro Heimspiel EUR 25,- zzgl. MWST.
II. Servicepaket 1 (Voraussetzung ist Buchung des Grundpakets/gilt für die gesamte Saison)
Das Servicepaket 1 beinhaltet über das Grundpaket hinaus vom GP gebuchte Werbezeiten. Jede weitere Werbesekunde kostet EUR 0,50 und kann unbegrenzt gebucht werden.
III. Servicepaket 2 (Voraussetzung ist Buchung des Grundpakets/ Paket 2 gilt für die gebuchte Anzahl von Spielen)
Das Servicepaket 2 beinhaltet Werbezeit für die Phase 4 aus § 3. Der Werbeblock beinhaltet eine Zeitdauer von bis zu 60
Sekunden und kostet pauschal € 150,- zzgl. MWST. pro Heimspiel.
§ 5
Gegenstand des Vertrages
_ Grundpaket
(EUR 25,- zzgl. MWST.)
_ Grundpaket + Servicepaket 1 mit einer zusätzlichen Werbezeit von ……….… Sekunden zu insgesamt EUR…………..Mehrpreis zzgl. MWST. (pro gebuchte Sekunde EUR 0,50 + MWST.)
_ Servicepaket 2, Anzahl der gebuchten Spiele ___
Für welche Spiele die Werbung gilt, wird separat festgehalten
§ 6
Zahlungsmodalitäten
Die Kosten sind monatlich im Voraus jeweils eingangsbefristet zum 01. eines jeden Monats zu zahlen. Der GP erhält zu Beginn des
Vertrages von der mpl eine detaillierte Rechnungsaufstellung. Der zu überweisende Betrag (Grund- & Servicepaket 1) wird ermittelt durch
folgende Formel:
Paketpreis (gem §5 ) multipliziert mit der Anzahl der Spiele geteilt durch Saisondauer in Monaten
(z.B. Saison 04/05 geht von Sept. bis Mai = 9 Monate/ Grundpaket EUR 25 x 17 Spiele = EUR 425,- geteilt durch 9 Monate = EUR 47,22 pro Monat)
§ 7
Zahlungsverzug
Sollte der GP nicht innerhalb der vorgegebenen Frist gem. § 6 zahlen entfällt die monatliche Zahlungsmodalität gem. §6. Es sind die
Kosten für die restliche Saison sodann in einer Summe fällig und eingangsbefristet bis zum 20. des Verzugsmonats zu zahlen. Wegen
der Verzugszinsen- und kosten gelten die Bestimmungen des BGB.
§ 8
Firmenlogo
Grundpaket und Servicepaket 1/2
Der GP stellt der mpl sein Firmenlogo in einem für Power Point fähigen Format zur Verfügung. Sollte der GP keine Datei liefern,
beauftragt er hiermit die mpl eine entsprechende Vorlage zu gestalten. Die Kosten hierfür betragen einmalig € 25,- (zzgl. MWST) und
werden gesondert in Rechnung gestellt.
Servicepaket 2
Der GP stellt der mpl den Werbeclip-/ film in einem für Power Point bzw. Windows Media Player spielbaren Format zur Verfügung.
§ 9
Änderungen/ Folgekosten
Sollte der GP sein Logo oder Erscheinungsbild verändern wollen um ggf. gezielte Werbemaßnahmen zu präsentieren, wird für jede
Überarbeitung € 25,- (zzgl . MWST) in Rechnung gestellt.
§ 10
Ausfallrisiko
Sollte während eines Spiels, ohne Verschulden der mpl, die Technik ausfallen, so ist die mpl nicht zur Rückzahlung der vereinbarten
Kosten pro Spiel verpflichtet. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Spiel ersatzlos gestrichen wird.
§ 11
Kündigung
Dieser Vertrag kann innerhalb der letzten 6 Wochen der jeweils laufenden Handballsaison der 1. Herren des TSV Altenholz ohne
Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 12
Widerrufsrecht
Dieser Vertrag kann innerhalb von 2 Wochen nach Unterzeichnung schriftlich widerrufen werden. Zur Gültigkeit des Widerrufs reicht die rechtzeitige Absendung.
§ 13
Schlussbestimmungen
1. Sollte sich aus handelsrechtlichen Regularien das Bedürfnis zu einer Änderung des Vertrages ergeben, so wird der GP aktiv daran
mitwirken, dass diese Änderung durch eine weitere Nachtragsvereinbarung in diesen Vertrag integriert wird. Sollte sich zu diesen
Punkten eine Einigung nicht finden lassen, kann jede Vertragspartei diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Eine Änderung dieses Vertrages sowie eine Änderung dieser Bestimmung
bedürfen der Schriftform.
3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus
diesem Vertrag ist Rendsburg-Eckernförde.
Sondervereinbarung
Abweichend zu § 2 des Medienvertrages der mpl wird der Vertrag, da Beginn des Vertrages erst zur
Rückspielrunde der 1. Herren des TSV Altenholz beginnt, auf die Dauer von 2 Saisons geschlossen.
D.h. die Dauer beinhaltet die Rücksaison 2004/2005 und die volle Saison 2005/2006.
Diese Sondervereinbarung betrifft ausschließlich die Servicepakete 1. und 2.
Servicepaket 3. muss zu Beginn der neuen Saison neu verhandelt werden.
Ich/ wir sind mit obiger Sondervereinbarung einverstanden.
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